Kaum erkämpft, schon wieder verkauft – so könnte man die Politik der IG Metall in Bezug auf die Rechte von Leiharbeiter*innen beschreiben. Wie der Spiegel und die Hannoversche Zeitung (HAZ) berichten wird die IG Metall einen Tarifvertrag abschließen, der längere Überlassungszeiten für Leiharbeiter*innen vorsieht. Sie kommt damit dem Wunsch des Arbeitgeberverbands nach „mehr Flexibilität“ nach. Offiziell sieht das reformierte „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“, das am 1. April in Kraft getreten ist, eine maximale Überlassungsdauer von 18 Monaten vor. Wie auch beim Mindestlohn darf dieser Mindeststandard jedoch durch Tarifverträge unterlaufen werden. Genau dies hat die IG Metall jetzt getan: Leiharbeiter*innen können in den betroffenen Metallbetrieben nun bis zu 48 Monate eingesetzt werden.
Voraussetzung sei, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat abschließt, betonte ein Sprecher der IG Metall. Zudem ist der nun vereinbarte Tarifvertrag dem Sprecher zufolge noch nicht unterschrieben. Das werde erst geschehen, wenn ein weiterer Tarifvertrag über Branchenzuschläge mit dem Arbeitgeberverband fertig verhandelt ist.
Werden die Leiharbeiter*innen damit zur Verhandlungsmasse für die IG Metall Stammbelegschaften?
Auf labour.net jedenfalls äußert ein Aktivist der IGM-Initiative ZOOM (ZeitarbeiterInnen – ohne Organisation machtlos) die Befürchtung, dass „[…] der IG Metall die Branchenzuschläge wichtiger seien als die Lohntarifrunde und sie dafür leider ziemlich sicher zu großen Zugeständnissen bei der Verleihdauer bereit sei“.
Auch die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jutta Krellmann, kritisiert, dass die IG Metall mit der Zustimmung zum Tarifvertrag gesetzliche Mindeststandards unterläuft.